Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonnenschutz Aigner – Sonnenschutzfachbetrieb Aigner GmbH

Thal 12
A-4860 Lenzing
Österreich

Stand: September 2026

  1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verkäufe, Lieferungen, Montagen, Reparaturen und sonstigen Leistungen von Sonnenschutz Aigner, soweit im jeweiligen Auftrag nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), nicht entgegenstehen.

  1. Angebot und Auftrag

Unsere Angebote basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Gegebenheiten und den Angaben des Kunden.

Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Kunden oder unsere Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Technische Änderungen, insbesondere aufgrund von Herstellerangaben, technischen Weiterentwicklungen oder erforderlichen Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten, bleiben zulässig, sofern die vereinbarte Funktion und Qualität dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

  1. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot bzw. Auftrag vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.

  1. Liefer- und Montagefristen

Liefer- und Montagtermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen, die durch Hersteller, Lieferanten, höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, verlängern angemessene Fristen entsprechend.

Vereinbarte Fixtermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden.

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Montage- oder Reparaturarbeiten zum vereinbarten Termin durchgeführt werden können.

Erforderliche Angaben über Gebäude, Leitungen, Unterkonstruktionen, bestehende Anlagen und sonstige relevante Gegebenheiten sind vom Kunden vollständig und richtig mitzuteilen.

Für Schäden, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, haften wir nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Montage und Reparatur

Montage- und Reparaturarbeiten werden fachgerecht nach den technischen Möglichkeiten und den Vorgaben des jeweiligen Herstellers ausgeführt.

Bei Reparaturen kann sich erst nach Öffnung oder Demontage einer Anlage zeigen, welche weiteren Schäden oder Arbeiten erforderlich sind. Erforderliche Zusatzarbeiten werden, soweit zumutbar, vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt.

  1. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurde.

Bei Verbrauchern gilt ein Kostenvoranschlag grundsätzlich als verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Kostenpflicht für einen Kostenvoranschlag wird dem Verbraucher vor dessen Erstellung ausdrücklich mitgeteilt.

Ergeben sich während der Arbeiten notwendige zusätzliche Leistungen, werden diese – soweit möglich – vor Ausführung mit dem Kunden abgestimmt.

  1. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Eine freiwillige Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht eingeschränkt.

  1. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich und bei der jeweiligen Leistung sinnvoll ist.

  1. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, eigenmächtige Veränderungen, mangelnde Wartung oder Eingriffe durch Dritte entstehen, haften wir nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – 4860 Lenzing  vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Martin Aigner

Martin Aigner

Für Sie im Einsatz!

office@sonnenschutz-aigner.at 0699 / 12676087